wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 30.04.2019
9 W 99/18 -

Zivilgerichte sind in Amts­haftungs­prozessen an rechtskräftige Entscheidungen der Sozialgerichte gebunden

Bindung gilt im Rahmen der Rechtskraftwirkung gemäß § 121 VwGO

Die Zivilgerichte sind in Amts­haftungs­prozessen an rechtskräftigen Entscheidungen der Sozialgerichte gebunden. Diese Bindung gilt im Rahmen der Rechtskraftwirkung gemäß § 121 VwGO. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2016 entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg im Rahmen der Klage eines aus Baden-Württemberg stammenden Klägers gegen die in Berlin ansässige Deutsche Rentenversicherung Bund, dass dem Kläger kein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung zustehe. Damit fand sich der Kläger nicht ab. Er beantragte im Jahr 2018 beim Landgericht Berlin die Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Einreichung einer Klage auf Zahlung von Schadensersatz gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund. Er warf ihr eine Amtspflichtverletzung vor, da das in dem Verfahren erstellte Gutachten fehlerhaft sei. Zudem lastete der Kläger der Deutschen Rentenversicherung Bund Versäumnisse an.

Landgericht weist Antrag auf Prozesskostenhilfe zurück

Das Landgericht Berlin wies den Antrag wegen mangelnder Erfolgsaussicht der Schadensersatzklage zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Klägers.

Kammergericht verneint ebenfalls Erfolgsaussicht der Schadensersatzklage

Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Beschwerde zurück. Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bestehe nicht, da die Schadensersatzklage keine Aussicht auf Erfolg habe. Zwar komme durchaus eine Amtspflichtverletzung der Deutschen Rentenversicherung Bund in Betracht. Dem Kläger hätte aber selbst bei amtspflichtgemäßen Verhalten keinen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung zugestanden. Dies stehe aufgrund des Urteils des Landessozialgerichts Baden-Württemberg fest.

Zivilgerichte sind in Amtshaftungsprozessen an rechtskräftigen Entscheidungen der Sozialgerichte gebunden

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seien die Zivilgerichte in Amtshaftungsprozessen an rechtskräftigen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gemäß § 121 VwGO gebunden. Gleiches gelte für Entscheidungen der Sozialgerichte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2019
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Berlin, Beschluss vom 26.06.2018
    [Aktenzeichen: 28 O 149/18]
Aktuelle Urteile aus dem Amtshaftungsrecht | Prozessrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27509 Dokument-Nr. 27509

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss27509

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
Bernd Hilger schrieb am 13.06.2019

ich habe ein sehr kurioses Urteil, wegen Mietminderung und Warnhinweis auf meinem

Stellplatz.

Wie kann ich Ihnen das Urteil schicken

habe auch Faxgerät.

Wohne im Landkreis Starnberg

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH