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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 25.05.2018
19 UF 24/18 -

Paritätisches Wechselmodell der Eltern: Kindeswohl entscheidet über Berechtigung des Kindergeldbezugs

Verwendung des Kindesgelds zum Wohl des Kindes muss sichergestellt sein

Üben die getrennt lebenden Eltern eines Kindes ein paritätisches Wechselmodell aus, so ist für die Entscheidung über den Bezug des Kindergeldes das Kindeswohl maßgeblich. Dasjenige Elternteil, das die Verwendung des Kindergeldes zum Wohl des Kindes sicherstellt, erhält das Kindergeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten die geschiedenen Eltern zweier minderjähriger Kinder seitdem Jahr 2017 vor Gericht über den Bezug des Kindesgeldes. Die Kinder wurden in einem paritätischen Wechselmodell von beiden Eltern in zeitlich gleichem Umfang betreut. Ursprünglich bezog die Kindesmutter das Kindergeld, bis im Jahr 2015 der Kindesvater die Berechtigtenbestimmung widerrief. Seitdem bestand der Streit, was zur Folge hatte, dass die Auszahlung des rückständigen Kindergelds in Höhe von ca. 12.000 Euro aufgrund einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung gefährdet war. Die Kindesmutter schlug schließlich vor, dass das Kindergeld für jeweils ein Kind an einen Elternteil ausgezahlt wird. Da der Kindesvater dies ablehnte, beantragte die Kindesmutter beim Familiengericht eine Entscheidung über die Kindergeldberechtigung.

Amtsgericht bestimmt Kindesmutter zu Kindergeldberechtigten

Das Amtsgericht Achim bestimmte die Kindesmutter zur Kindergeldberechtigten, da dies seiner Ansicht nach dem Kindeswohl am besten entspreche. Gegen diese Entscheidung legte der Kindesvater Beschwerde ein.

Oberlandesgericht bestätigt Entscheidung über Kindergeldbezugsberechtigung

Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Kindesvaters zurück. Die Entscheidung des Familiengerichts über die Bezugsberechtigung für das Kindergeld orientiere sich am Wohl des Kindes. Unter Kindeswohlgesichtspunkten sei dasjenige Elternteil zum Kindergeldbezugsberechtigten zu bestimmen, der die Gewähr dafür bietet, dass das Kindergeld zum Wohl des Kindes verwendet wird.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2019
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Achim, Beschluss vom 27.12.2017
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht | Steuerrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Familien-Rechts-Berater (FamRB)
Jahrgang: 2018, Seite: 299
FamRB 2018, 299
 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2019, Seite: 31
FamRZ 2019, 31
 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2019, Seite: 360
FamRZ 2019, 360
 | Zeitschrift: Das Jugendamt (JAmt)
Jahrgang: 2019, Seite: 273
JAmt 2019, 273
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2018, Seite: 1000
MDR 2018, 1000
 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 646
NJW-Spezial 2018, 646

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Dokument-Nr.: 28067 Dokument-Nr. 28067

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Kommentare (3)

 
 
Fred Scheler schrieb am 12.11.2019

Habe gerade das Urteil gefunden und auch die Begründung der Richter, der Vater hatte wohl einen vernünftigen Vorschlag der Mutter abgelehnt und auch noch darüber gelogen, dass die Kinder bei ihm eingezogen seien. Dann ist er selber schuld, war also wohl doch Gier das Leitmotiv und nicht das Wohl seiner Kinder.

Fred Scheler schrieb am 12.11.2019

Wir kennen zwar keine Details des Urteiles, aber das Märchen der Mann sei hier zu gierig gewesen, stützt mal wieder die überkommene Agenda, das Kind gehört automatisch zur Mutter. Weiter so...

Ingrid Okon schrieb am 12.11.2019

die Kindesmutter hatte einen guten Vorschlag gemacht, der sich gerade bei zwei Kindern anbietet. Der Vater lehnte ab, warum auch immer. Bei zu viel Gier verliert man manchmal alles - richtig so.

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