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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 31.03.2020
- 1 BvR 712/20 -
BVerfG: Vor Verfassungsbeschwerde gegen Verbote zur Eindämmung der Corona-Pandemie muss verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz ausgeschöpft werden
Pflicht zur Erhebung einer negativen Feststellungsklage
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verbote zur Eindämmung der Corona-Pandemie, setzt grundsätzlich die Ausschöpfung des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes voraus. Es ist insofern zunächst eine negative Feststellungsklage zu erheben. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Berliner Bürger im März 2020 beim Bundesverfassungsgericht
Keine Annahme der Verfassungsbeschwerde
Das Bundesverfassungsgericht nahm die
Notwendigkeit einer fachgerichtlichen Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen
Zudem hielt das Bundesverfassungsgericht es für erforderlich, dass zunächst die Entscheidungsgrundlagen fachgerichtlich aufbereitet werden müssen. Es seien die Entwicklungen und die Rahmenbedingungen der
Unzureichende Darlegung möglicher milderer Mittel
Schließlich erachtete das Bundesverfassungsgericht die Ausführungen des Bürgers zur fehlenden Erforderlichkeit der Verbote wegen Vorliegens milderer Mittel für unzureichend. Bloße Behauptungen genügen nicht. Der Bürger hätte die von ihm angesprochenen milderen Mittel zur Isolation Erkrankter und Erkrankungsverdächtiger sowie zum Schutz von Risikogruppen spezifizieren und deren gleiche Eignung zumindest ansatzweise plausibel darstellen müssen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2020
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28593
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