wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 10.08.2005
3 W 79/05 -

Sterbegeldversicherung muss nicht für Betreuer-Kosten aufkommen

Eigene Bestattung ist Teil des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechts

Vermögen aus einer Sterbegeldversicherung muss nicht für Betreuungskosten verwendet werden. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

Im Fall hatte eine ältere Dame vier Sterbeversicherungen mit einem angesparten Gesamtbetrag von 3.003,25 EUR. Die Frau stand unter Betreuung, für die ihr Betreuer aus der Staatskasse 312,- EUR Aufwandsentschädigung erhielt, da sie als mittellos eingestuft wurde. Als bekannt wurde, dass sie vier Sterbegeldversicherungen hatte, ordnete das Amtsgericht die Rückzahlung der 312,- EUR an, da der Schonbetrag in Höhe von 2.300,- EUR überschritten sei.

Dieses Urteil hob das Oberlandesgericht auf. Die Sterbegeldversicherung könne nicht angerechnet werden. Sie sei für eine angemessene Bestattung und Grabpflege abgeschlossen worden. Der Gesetzgeber habe die Sterbegeldversicherung auch nicht in den Katalog des § 90 Abs. 2 SGB XII aufgenommen. Die eigene Bestattung sei Teil des grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts. Dies umfasse auch die Dispositionsfreiheit, bereits zu Lebzeiten für eine angemessene Bestattung Sorge zu tragen und nicht auf ein Armenbegräbnis nach § 74 SGB XII angewiesen zu sein.

Schließlich sei der hier in Rede stehende Betrag von ca. 3.000,- EUR auch nicht unangemessen.

Werbung

der Leitsatz

1. Das Recht über die eigene Bestattung zu bestimmen ist Teil des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG) und umfasst die Dispositionsfreiheit bereits zu Lebzeiten für eine angemessene Bestattung Vorsorge zu treffen.

2. Eine Sterbegeldversicherung über 3.000,- EUR ist nicht unangemessen und dem Schonvermögen nach § 90 SGB XII zuzurechnen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2006
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Betreuungsrecht | Familienrecht | Versicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2886 Dokument-Nr. 2886

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss2886

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH