wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 07.01.2021
19 W 1837/20 -

Berufliche Nähe des Ehegatten eines Richters zur Partei eines Rechtsstreits begründet Befangenheitsantrag

Begründete Zweifel an Un­vorein­genommen­heit des Richters

Besteht zwischen dem Ehegatten eines Richters und der Partei eines Rechtsstreits eine berufliche Nähe, so begründet dies einen Befangenheitsantrag. Denn in diesem Fall bestehen begründete Zweifel an der Un­vorein­genommen­heit des Richters. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2020 fand vor dem Landgericht München II ein Schadensersatzprozess im Zusammenhang mit dem Dieselabgas-Skandal statt. Der Käufer eines Skoda Superb 2.0 TDI begehrte wegen sittenwidriger Schädigung Schadensersatz. Eine der Richterinnen des Prozesses war mit einem Mann verheiratet, der in der Geschäftsleitung eines Automobilzulieferers tätig war. Der Zulieferer war auch für die Beklagte tätig. Der Kläger nahm dies zum Anlass, die Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Das Landgericht München II wies den Antrag zurück. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde des Klägers.

Zweifel an Unvoreingenommenheit wegen beruflicher Nähe des Ehemanns der Richterin zur Beklagten

Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Klägers. Für die Beurteilung der Besorgnis der Befangenheit eines Richters komme es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält. Entscheidend sei allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. Die besondere berufliche Nähe des Ehemanns der Richterin zur Beklagten gebe begründeten Anlass zur Sorge, dass es dadurch zu einer unzulässigen Einflussnahme auf die Richterin kommen kann.

Kein Vertrauen auf Unterlassen einer Einflussnahme

Auch wenn grundsätzlich davon auszugehen sei, so das Oberlandesgericht, dass Richter über jene innere Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, unvoreingenommen und objektiv zu entscheiden, sei es einer Partei nicht zuzumuten, darauf zu vertrauen, dass eine unzulässige Einflussnahme durch den Gegner unterbleibt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2021
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht München II, Beschluss vom 07.12.2020
    [Aktenzeichen: 11 O 3124/20]
Aktuelle Urteile aus dem Prozessrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Besorgnis der Befangenheit | Ehe | Ehefrau | Ehemann | Richter | Richterin | Zweifel

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29881 Dokument-Nr. 29881

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29881

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH