Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 17.11.2020
- 19 T 294/20 -
Einstellung der Zwangsräumung wegen baldigen Beginns eines neuen Mietverhältnisses
Verzögerung der Räumung für Vermieter zumutbar
Die Zwangsräumung kann gemäß § 765 a ZPO eingestellt werden, wenn der zu räumende Mieter bereits einen Mietvertrag über eine neue Wohnung abgeschlossen hat und das Mietverhältnis bald beginnt. Die Verzögerung der Räumung ist dem Vermieter in einem solchen Fall zumutbar. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine Wohnung im September 2020 zwangsgeräumt werden. Die Mieterin beantragte aber die
Gewährung von Vollstreckungsschutz
Das Landgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der Mieterin und gewährte daher
Keine frühere Besitzerlangung durch zwangsweise Räumung
Das Landgericht verwies zudem darauf, dass unter Berücksichtigung des Verfahrens bei einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2021
Quelle: Landgericht Stuttgart, ra-online (zt/GE 2021, 1063/rb)
Jahrgang: 2021, Seite: 1063 GE 2021, 1063
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31009
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31009
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.