wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2019
OVG 2 S 18.19 -

Untersagung der Wohnnutzung wegen nachträglichen Wegfalls eines zweiten Rettungswegs

Baurechtswidrigkeit aufgrund fehlenden Rettungswegs

Wird eine Baugenehmigung für eine Dachgeschosswohnung rechtswidrig, weil nachträglich ein zweiter Rettungsweg wegfällt, so kann dies eine Untersagung der Wohnnutzung nach sich ziehen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 1993 wurde die Errichtung einer Dachgeschosswohnung genehmigt. Die Baugenehmigung ging dabei von zwei Rettungswegen aus. Einer dieser Rettungswege, nämlich der Weg über die Balkonanlage, welche über die rückseitige Zufahrt zum Grundstück zu erreichen war, fiel nachträglich wegen des Baus einer Tiefgaragenanlage ab dem Jahr 2003 weg. Im März 2018 untersagte die zuständige Behörde aufgrund des Wegfalls des zweiten Rettungswegs den Mietern der Wohnung die Nutzung. Die Mieter legten daraufhin Widerspruch ein und beantragten Eilrechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Potsdam wies den Antrag zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Mieter.

Zulässige Untersagung der Wohnnutzung

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Untersagung der Wohnnutzung sei rechtmäßig. Die rückwärtige Feuerwehrzufahrt über das benachbarte Grundstück sei Inhalt der Baugenehmigung gewesen und die Nutzung der Dachgeschosswohnung ohne diese Zufahrt von dieser Genehmigung daher nicht gedeckt. Die Mieter können sich nicht auf Bestandsschutz berufen. Es sei zudem nicht zu beanstanden, dass die Behörde aus Gründen der Effektivität der Gefahrenabwehr gegen die Mieter und nicht die Grundstückseigentümerin vorgegangen ist. Ein Baugebot gegenüber der Grundstückseigentümerin sei rechtlich schwer durchzusetzen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 29.03.2019
    [Aktenzeichen: 4 L 581/18]

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2021, Seite: 1207
GE 2021, 1207

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31037 Dokument-Nr. 31037

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31037

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Dennis Langer schrieb am 15.11.2021

D.h. die Mieter müssen jetzt wiederum gegen den Wohnungseigentümer klagen?

Prinzipiell müsste den Mietern aber das Recht zustehen, fristlos zu kündigen.

Wenn da nur nicht das Problem des Findens einer Ersatzwohnung wäre.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH