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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.02.2022
- 5 RBs 12/22 -
Vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß setzt nicht exakte Kenntnis der Geschwindigkeitsüberschreitung voraus
Wissen, schneller als erlaubt zu fahren, genügt
Ein vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß setzt nicht voraus, dass der Betroffene exakte Kenntnis von der Geschwindigkeitsüberschreitung hat. Es reicht das Wissen, schneller als erlaubt zu fahren. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm im Jahr 2022 darüber zu entscheiden, ob ein vorsätzlicher
Exakte Kenntnis der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht erforderlich
Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Annahme eines vorsätzlichen Geschwindigkeitsverstoßes nicht voraussetzt, dass der Betroffene den Umfang der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2022
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Lüdenscheid, Urteil
[Aktenzeichen: 82 OWi 236/21]
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 % begründet allein keine Verurteilung wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
(Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 28.10.2013
[Aktenzeichen: 322 SsRs 280/13]) - Angaben des Betroffenen zur Anlass der Fahrt kann für bedingt vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung sprechen
(Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 03.02.2022
[Aktenzeichen: 1 OWi 2 SsBs 113/21])
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Dokument-Nr. 31521
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