wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.06.2007
7 G 1100/07 -

Sofortvollzug gegen private Wettvermittler in Hessen unzulässig

Verwaltungsgericht Frankfurt ändert Rechtsprechung

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat dem Eilantrag eines in Frankfurt tätigen Vermittlers von Sportwetten aus dem EU-Ausland gegen eine ihm gegenüber erlassene Untersagungsverfügung stattgegeben.

Sein erster Eilantrag vom August 2006 blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg. Er wandte sich erneut an das Verwaltungsgericht, nachdem der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einem Italien betreffenden Verfahren am 04.04.2007 das Verbot, Sportwetten aus dem EU-Ausland nach dort zu vermitteln, für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt hatte.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat in seinem neuen Beschluss unter Berücksichtigung der neueren Entwicklung der einschlägigen Rechtsprechung festgestellt, dass inzwischen der Ausgang des Widerspruchs- und eines sich gegebenenfalls anschließenden Klageverfahrens offen erscheine. Daher sei dem privaten Interesse des Antragstellers Vorrang einzuräumen gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer weiteren Unterbindung des Vermittelns von Sportwetten an einen im EU-Ausland ansässigen und dort erlaubtermaßen tätigen Veranstalter von Sportwetten. Nach summarischer Überprüfung erweise sich die gegenüber dem Antragsteller erlassene Untersagungsverfügung als unverhältnismäßig und mit dem vorrangigen Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt schließt sich im Ergebnis der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte Saarlouis und Schleswig an.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 12/07 des VG Frankfurt am Main vom 21.06.2007

Aktuelle Urteile aus dem Glücksspielrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gemeinschaftsrecht | Sportwetten | Untersagung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4419 Dokument-Nr. 4419

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4419

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH