wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 17.07.2007
1 L 887/07 -

Saarland: Eilantrag gegen Studiengebühren zurückgewiesen

Rechtslage muss in einem Klageverfahren geklärt werden

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat den Eilantrag einer Studentin gegen die von der Universität des Saarlandes beginnend ab der Rückmeldung zum Wintersemester 2007/2008 erhobenen Studiengebühren in Höhe von 500,00 Euro pro Semester zurückgewiesen.

In seiner Entscheidung führte das Gericht aus, wegen der besonderen Dringlichkeit der Entscheidung - die erfolgreiche Rückmeldung der Antragstellerin hänge von der Zahlung der Studiengebühren bis zum 20.07.2007 ab - sei innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit weder eine umfassende rechtliche Bewertung der geltend gemachten Bedenken gegen die Gebührenordnung für die grundständigen Studiengänge sowie konsekutiven Masterstudiengänge an der Universität des Saarlandes (Gebührenordnung vom 11. September 2006), noch eine eingehende rechtliche, auch verfassungsrechtliche Überprüfung der grundsätzlichen Entscheidung des saarländischen Landesgesetzgebers zur Einführung von Studiengebühren bereits für ein erstes (Grund-)Studium durch das Gesetz Nr. 1600 zur Änderung des Saarländischen Hochschulgebührengesetzes und anderer Gesetze vom 12.07.2006 möglich. Ähnliche und auch andere Einwände hätten zahlreiche Kläger, die ebenfalls beim Verwaltungsgericht des Saarlandes Anfechtungsklagen gegen die ihnen zugestellten Gebührenbescheide erhoben haben, vorgebracht. Die Rechtmäßigkeit, insbesondere Verfassungsmäßigkeit des gesamten Regelungswerkes, das keine offensichtlichen Rechtsfehler erkennen lasse, könne deshalb nur in einem Hauptsacheverfahren, d.h. Klageverfahren, überprüft werden. Aus diesen Gründen sei von einer offenen Rechtslage auszugehen. Diese rechtfertige es nicht, die Pflicht zur Zahlung der Gebühren zunächst - d.h. bis zur Entscheidung in dem Klageverfahren - auszusetzen, da dies nach dem vorgegebenen gerichtlichen Überprüfungsmaßstab im Eilverfahren nur erfolgen könne, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheides bestünden.

Auch unter dem Gesichtspunkt des Vorliegens einer unbilligen Härte - beispielsweise im Sinne einer Existenzgefährdung für die Antragstellerin - könne der Eilantrag keinen Erfolg haben. Die Zahlung der Studiengebühren bedeute zwar eine fühlbare finanzielle Belastung, im konkreten Fall sei aber weder dargetan noch für das Gericht aus sonstigen Umständen ersichtlich, dass die Zahlung dieses Betrages die Antragstellerin existentiell treffen würde, zumal sie in dem angefochtenen Bescheid der Universität des Saarlandes darauf hingewiesen worden sei, dass sie eine Finanzierung durch ein Studiengebührendarlehen der KfW in Anspruch nehmen könne, um damit jedenfalls ihr Weiterstudium sicherzustellen und einen eventuellen finanziellen Engpass zu überbrücken. Einen irreparablen Rechtsverlust habe die Antragstellerin auch deshalb nicht zu befürchten, weil im Falle der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit des Gebührenbescheides die Rückzahlung der dann zu Unrecht erhobenen Gebühren sichergestellt wäre.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG des Saarlandes vom 18.07.2007

Aktuelle Urteile aus dem Hochschulrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Saarland | Studiengebühren | Studienbeiträge

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4560 Dokument-Nr. 4560

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4560

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH