wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 05.07.2007
4 L 704/07.NW -

Straffälligem Wachmann kann Berufserlaubnis entzogen werden

Massive Handgreiflichkeiten zeigen fehlende Zuverlässigkeit

Die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes darf widerrufen werden, wenn der Erlaubnisinhaber wegen einer Körperverletzung bestraft worden ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller war seit 1992 im Besitz der zur Ausübung des Bewachungsgewerbes erforderlichen Erlaubnis. Im Jahr 2003 war er mit Überwachungstätigkeiten im Bereich des Bad Dürkheimer Wurstmarktgeländes und der angrenzenden Straßen beauftragt. Hierbei kam es innerhalb von 6 Tagen zu mehreren Vorfällen:

Der Antragsteller, der hierzu nicht befugt war, nahm einen Betrunkenen fest. Dabei fesselten er und ein weiterer Angehöriger des Sicherheitsdienstes den alkoholisierten Mann und schlugen zur Überwindung der Gegenwehr auf ihn ein, so dass dieser zahlreiche Prellungen und Schürfwunden erlitt.

Zwei Tage später verfolgte der Antragsteller mit zwei weiteren zur Überwachung eingesetzten Personen drei flüchtende Männer und schlug auf einen an Krücken gehenden Mann derart ein, dass dieser ein Platzwunde am Hinterkopf, Prellungen im oberen Schulterbereich und ein Hämatom im Nacken erlitt.

Schließlich nahmen der Antragsteller und drei weitere Personen zwei mutmaßliche Räuber fest, fesselten ihnen die Hände mit Handschellen auf den Rücken und legten sie mit dem Gesicht nach unten auf den Boden. Im Anschluss hieran traten sie auf die Festgenommenen ein, wobei diese verschiedene Verletzungen, u. a. eine Nierenprellung, davon trugen.

Der Antragsteller wurde deshalb im Jahr 2005 wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nachdem die zuständige Behörde im Oktober 2006 von dieser Verurteilung erfahren hatte, widerrief sie die dem Antragsteller erteilte Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes mit sofortiger Wirkung.

Das Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme bestätigt: Die massiven Handgreiflichkeiten gegenüber Fremden, die der strafrechtlichen Verurteilung zugrunde lägen, und die fehlende ausreichend selbstkritische Einstellung zu seinem Fehlverhalten zeigten, dass dem Antragsteller die für die Tätigkeit eines Bewachungsunternehmers unerlässliche Zuverlässigkeit fehle. Die Erlaubnis dürfe deshalb mit sofortiger Wirkung entzogen werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 17/07 des VG Neustadt vom 24.07.2007

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gewaltneigung | Körperverletzung | unzuverlässig | Unzuverlässigkeit

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4606 Dokument-Nr. 4606

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4606

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH