wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.12.2007
II ZR 296/06 -

Ausschluss von Martin Hohmann aus der CDU ist rechtskräftig

Erforderlicher Beschwerdewert wurde nicht erreicht

Der Parteiausschluss des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann wegen antisemitischer Äußerungen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts.

Am 3. Oktober 2003 hielt Martin Hohmann, damals noch Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine Rede, die von weiten Teilen der Öffentlichkeit als antisemitisch empfunden wurde. Nachdem ihm deswegen vom Parteipräsidium zunächst eine "scharfe politische Rüge" erteilt worden war, wurde er am 14. November 2003 aus der Fraktion und in einem anschließenden Verfahren vor den Parteigerichten auch aus der Partei ausgeschlossen. Gegen den Beschluss des Bundesparteigerichts der CDU vom 4. November 2004 hat er Klage zu den staatlichen Gerichten erhoben. Das Landgericht Berlin hat die Klage abgewiesen. Das Kammergericht hat seine Berufung zurückgewiesen. Die Revision gegen dieses Urteil hat das Kammergericht nicht zugelassen. Dagegen hat Hohmann Beschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt.

Der zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Beschwerde mit Beschluss vom 10. Dezember 2007 als unzulässig zurückgewiesen, weil der erforderliche Beschwerdewert von mehr als 20.000 Euro nicht erreicht war. Der Kläger hatte den Streitwert seiner Klage von Anfang an mit nur 15.000 Euro angegeben. Erst mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat er geltend gemacht, in Wahrheit sei sein Interesse an einem Verbleib in der CDU mit deutlich mehr als 15.000 Euro zu bewerten. Den Senat hat das nicht überzeugt, vielmehr hat er die Beschwer auf 15.000 Euro festgesetzt.

Hilfsweise hat der Senat aber ausgesprochen, dass die Beschwerde auch in der Sache keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, weil keine Gründe für eine Zulassung der Revision vorliegen, insbesondere die entsprechenden Einwände des Klägers gegen das Berufungsurteil nicht durchgreifen.

Damit steht rechtskräftig fest, dass Martin Hohmann aus der CDU Deutschlands ausgeschlossen ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 193/07 des BGH vom 17.12.2007

Vorinstanzen:
  • Landgericht Berlin, Urteil vom 11.11.2005
    [Aktenzeichen: 28 O 585/04]
  • Kammergericht Berlin, Urteil vom 27.10.2006
    [Aktenzeichen: 3 U 47/05]
Aktuelle Urteile aus dem Parteienrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Ausschluss | Parteiausschluss

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5329 Dokument-Nr. 5329

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss5329

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH