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Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 11.04.2008
58 Ga 6014/08 -

Streik in Berlin: Arbeitsgericht verbietet Spontanstreiks Berliner Straßenbahnfahrer

24 Stunden Vorlauffrist ist einzuhalten

Nachdem Berliner Straßenbahnfahrer einen Spontanstreik durchgeführt haben, hat das Arbeitsgericht in einer einstweiligen Verfügung solche Streiks untersagt.

Auf Antrag des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Berlin und der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hat das Arbeitsgericht Berlin im Wege einer einstweiligen Verfügung es der Ver.di Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Berlin-Brandenburg untersagt, bei der BVG Spontanstreiks durchzuführen sowie sonstige mit Arbeitsniederlegungen verbundene Streikmaßnahmen ohne Ankündigung einer angemessenen Vorlauffrist, die grundsätzlich 24 Stunden nicht unterschreiten darf, durchzuführen, bis die ein einem Gespräch vom 31.03.2088 vereinbarte Wiederaufnahme von Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt werden.

Hintergrund

Die Straßenbahnfahrer der BVG hatten ohne Ankündigung spontan gestreikt, um im Tarifkonflikt den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.04.2008

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Straßenbahnfahrer | Streik | Solidaritätsstreik | Unterstützungsstreik

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Dokument-Nr.: 5892 Dokument-Nr. 5892

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