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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2006
- OVG 9 L 5.06 -
Streitigkeiten über Elternbeiträge für Betreuung in Kindertagesstätten sind gerichtskostenfrei
Trotz abgabenrechtlichen Charakters der Elternbeiträge sind diese auch dem Sachgebiet des Kinder- und Jugendhilferechts zuzuordnen
Streitigkeiten über Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten sind ungeachtet ihres abgabenrechtlichen Charakters auch Streitigkeiten aus dem Sachgebiet des (Kinder- und) Jugendhilferechts. Sie sind deshalb gerichtskostenfrei. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Bei den Streitigkeiten um
Doppelnatur der Streitigkeit
Auch wenn diese Verfahren zugleich abgabenrechtliche Streitigkeiten darstellen könnten, mag sich dies gerichtsorganisatorisch nach § 188 Abs. 1 VwGO dahin auswirken, dass sie trotz dieser Doppelnatur nach dieser Bestimmung in dem für das Jungenhilferecht zuständigen Spruchkörper zusammengefasst werden sollen. Der zugleich abgabenrechtliche Charakter könne aber angesichts der weiten Fassung der
Keine einseitige Zuweisung zu einem bestimmten Rechtsgebiet
Es bestünde insoweit keine rechtliche Grundlage für eine einseitige Zuweisung dieser Verfahren zum Abgaben- oder Jugendhilferecht. Sie ließen sich unter beide Sachgebiete fassen. Daher hätten auch als abgabenrechtlich zu qualifizierende Verfahren Anteil an der
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Streitigkeiten über Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten sind ungeachtet ihres abgabenrechtlichen Charakters auch Streitigkeiten aus dem Sachgebiet des (Kinder- und) Jugendhilferechts und deshalb gerichtskostenfrei.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2008
Quelle: ra-online
- Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 18.10.2005
[Aktenzeichen: VG 6 K 1147/04]
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Dokument-Nr. 6103
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