wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2009
OVG 3 S 36.09 -

NPD hat Anspruch auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit: Rathaus Reinickendorf muss Räume für NPD-Bundesparteitag zur Verfügung stellen

Bezirk stellte schon früher anderen Parteien Räume zur Verfügung - NPD darf nicht ausgeschlossen werden

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. März 2009 bestätigt. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die NPD einen Anspruch auf Überlassung des Ernst-Reuter-Saales im Rathaus Reinickendorf zur Durchführung ihres Bundesparteitages am 4. und 5. April 2009 hat.

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat heute in einem Eilverfahren einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. März 2009 (VG 2 L 38.09) bestätigt. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die NPD einen Anspruch auf Überlassung des Ernst-Reuter-Saales im Rathaus Reinickendorf zur Durchführung ihres Bundesparteitages am 4. und 5. April 2009 hat.

Bezirk trägt vor, dass Räumlichkeiten nur den im Bezirk gebildeten Kreisverbänden oder Bezirksgruppen zur Verfügung gestellt werden

Dagegen hat das Bezirksamt Reinickendorf Beschwerde eingelegt. Es hat sich auf seinen Beschluss vom 4. März 2009 berufen, wonach Objekte des Bezirks Parteien und Wählergemeinschaften (im Rahmen freier Kapazitäten) nur für Veranstaltungen der im Bezirk gebildeten Kreisverbände oder Bezirksgruppen zur Verfügung gestellt werden. Nach seiner bisherigen Vergabepraxis hatte das Bezirksamt den Ernst-Reuter-Saal aber darüber hinaus auch Berliner Landesverbänden politischer Parteien überlassen. Daraus hat das Oberverwaltungsgericht - wie zuvor bereits das Verwaltungsgericht - den naheliegenden Schluss gezogen, dass die nunmehr eingeschränkte Vergabe von Räumlichkeiten nur deshalb erfolgt ist, um den Antrag der NPD ablehnen zu können. Ein solches Vorgehen ist mit den Geboten der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit für politische Parteien, denen nach dem Grundgesetz eine erhebliche Bedeutung für die politische Willensbildung des Volkes zukommt, nicht zu vereinbaren. Die Entscheidung über den vor dem Beschluss des Bezirksamtes vom 4. März 2009 gestellten Zulassungsantrag der NPD richtet sich daher nach der bisherigen Vergabepraxis.

Bisher keine Bundesparteitage im Rathaus Reinickendorf

Ohne Erfolg hat sich das Bezirksamt auch darauf berufen, es habe bislang Räume nicht für die Durchführung von Bundesparteitagen zur Verfügung gestellt. Das Oberverwaltungsgericht hat diesen Einwand nicht gelten lassen, weil es keine verlässlich dokumentierte Grundsatzentscheidung des Bezirksamtes gibt, für diesen Zweck Räume nicht zu überlassen. Es ist deshalb auch möglich, dass Bundesparteitage in Einrichtungen des Bezirks nur deshalb nicht stattgefunden haben, weil es keine dahingehenden Anträge politischer Parteien gegeben hat.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg

Aktuelle Urteile aus dem Parteienrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7698 Dokument-Nr. 7698

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss7698

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH