wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Münster, Beschluss vom 13.08.2009
7 V 2557/09 AO -

FG Münster: Pfändungsschutz auch bei Wegzug ins Ausland

Finanzamt darf gesetzliche Grenzen nicht nach eigenem Ermessen herabsetzen

Auch bei der Vollstreckung inländischer Steuerforderungen gegen einen ins Ausland verzogenen Schuldner ist die in der ZPO gesetzlich festgelegten Pfändungsgrenzen zu beachten. Dies entschied das Finanzgericht Münster.

Im Streitfall ersuchte das Finanzamt die bulgarischen Finanzbehörden um Amtshilfe bei der Vollstreckung von Einkommensteuerforderungen gegen die inzwischen in Bulgarien lebende Antragstellerin. Diese verfügte über ein monatliches Nettoeinkommen von ca. 1.100,- EUR. Auf die bei Vollstreckungen zu beachtende Pfändungsgrenze gemäß § 850 c ZPO - derzeit bei knapp 1.000,- EUR liegend - wies das Finanzamt nicht hin. Ein Bankguthaben der Antragstellerin wurde daraufhin vollständig gepfändet.

Pauschale Pfändungsschutzbeträge für praktikable Zwangsvollstreckungen

Das Gericht schritt korrigierend ein und verpflichtete das Finanzamt - zunächst per einstweiliger Verfügung - zur Berücksichtigung der gesetzlichen Pfändungsgrenze. Der Gesetzgeber habe sich zum Zweck der Praktikabilität der Zwangsvollstreckung für pauschale Pfändungsschutzbeträge entschieden. Diese fänden auch bei Vollstreckungen im Ausland uneingeschränkt Anwendung - selbst wenn dort die Lebenshaltungskosten niedriger seien. Es stehe der Finanzbehörde als Vollstreckungsorgan nicht zu, nach eigenem Ermessen die gesetzlichen Grenzen herabzusetzen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2009
Quelle: ra-online, FG Münster

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Ausland | Finanzamt | Pfändungsschutz | Zwangsvollstreckung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8458 Dokument-Nr. 8458

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8458

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH