wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.09.2005
8 B 1607/05 -

Beschwerdeverfahren gegen "Großen Zapfenstreich" der Luftwaffe am Kölner Dom erfolglos

Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat den Antrag eines Religionslehrers und eines Theologen abgelehnt, dass der Große Zapfenstreich zum 50-jährigen Bestehen der Bundeswehr vor dem Kölner Dom ohne die traditionelle christlich-religiöse Symbolik stattfinden solle. Das Gericht hat damit eine Entscheidung des VG Köln bestätigt.

Das Gericht hat zur Begründung ausgeführt: Die Beschwerdeführer würden nicht in ihrem durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützten Grundrecht auf freie und ungestörte Religionsausübung verletzt. Die Religionsfreiheit gewähre dem Einzelnen kein Recht darauf, von fremden Glaubensbekundungen, kultischen Handlungen und religiösen Symbolen verschont zu bleiben. Insoweit sei verfassungsrechtlich lediglich garantiert, dass niemand an religiösen Handlungen teilnehmen müsse. Es sei nicht ersichtlich, weshalb die Verwendung christlich-religiöser Elemente beim Großen Zapfenstreich in Köln die in Bonn wohnenden und nicht zur Teilnahme verpflichteten Beschwerdeführer "in unausweichlicher Weise" betreffe. Sie könnten dem Zapfenstreich ohne Weiteres aus dem Weg gehen.

Inwieweit die traditionelle Einbeziehung von christlicher Symbolik (Befehl "Helm ab zum Gebet"; instrumentelle Darbietung des Kirchenlieds "Ich bete an die Macht der Liebe") mit der Pflicht des Staates zur religiös-weltanschaulichen Neutralität vereinbar sei, sei nicht entscheidungserheblich und bedürfe deshalb keiner Entscheidung. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2005
Quelle: Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 20.09.2005

Aktuelle Urteile aus dem Staatsrecht | Verfassungsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bundeswehr | Luftwaffe | Religionsfreiheit | Zapfenstreich

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 995 Dokument-Nr. 995

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss995

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH