Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: CR 2007, 590
Zeitschrift: Computer und Recht (CR),
Jahrgang: 2007, Seite: 590
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
CR 2007, 590:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.02.2007
- I ZR 59/04 -
Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden
Nach der bisherigen Rechtsprechung war bereits die Registrierung eines fremden Namens als Domainname ein unbefugter Namensgebrauch, gegen den der Namensträger unter dem Aspekt der Namensanmaßung vorgehen konnte. Das gilt jedoch nicht, wenn der Domainname im Auftrag eines Namensträgers reserviert worden ist. Wegen des im Domainrecht unter Gleichnamigen geltenden Prioritätsprinzips, wonach eine Domain allein demjenigen zusteht, der sie zuerst für sich hat registrieren lassen, müssen die anderen Namensträger aber zuverlässig und einfach überprüfen können, ob eine der derartige Auftragsreservierung vorlag. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle CR 2007, 590 wird teils auch als „CR 07, 590“, „CR 2007, S. 590“ oder „CR 07, S. 590“ zitiert.