Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: CR 2008, 110
Zeitschrift: Computer und Recht (CR),
Jahrgang: 2008, Seite: 110
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
CR 2008, 110:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom31.05.2007
- 2 AZR 200/06 -
Bundesarbeitsgericht zur Kündigung wegen Surfens im Internet während der Arbeitszeit
Das private Surfen im Internet während der Arbeitszeit kann einen Kündigungsgrund darstellen. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber das Surfen nicht untersagt hat. Allerdings kommt es auf dem Umfang der privaten Nutzung an. Wer in erheblichem Maße wegen des Surfens seine Arbeitspflichten verletzt, kann auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Diese Grundsätze hat das Bundesarbeitsgericht aufgestellt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle CR 2008, 110 wird teils auch als „CR 08, 110“, „CR 2008, S. 110“ oder „CR 08, S. 110“ zitiert.