Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: CR 2012, 194
Zeitschrift: Computer und Recht (CR),
Jahrgang: 2012, Seite: 194
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
CR 2012, 194:
Bundesgerichtshof, Urteil vom29.11.2011
- XI ZR 370/10 -
BGH zu Kartenmissbrauch und Skimming: Bank muss für Schadenersatzanspruch gegenüber dem Kunden Einsatz der Originalkarte beweisen
Wenn eine Bank für missbräuchliche Abhebungen am Geldautomaten vom Konteninhaber Schadenersatz fordert, muss sie beweisen, dass die Bargeldabhebung mit der Originalkarte erfolgte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Nur wenn die Bank den Einsatz der Originalkarte beweist, kann davon ausgegangen werden, dass der Kontoinhaber Originalkarte und Geheimzahl fahrlässig zusammen aufbewahrt hat. Ansonsten könnte die Abhebung auch im Wege des sogenannten Skimming erfolgt sein. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle CR 2012, 194 wird teils auch als „CR 12, 194“, „CR 2012, S. 194“ oder „CR 12, S. 194“ zitiert.