Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DAR 1986, 91
Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 1986, Seite: 91
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 1986, 91:
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom26.06.1985
- 3 Ob OWi 58/85 -
Taxifahrer muss auch Fahrgast mit Hund (hier: Dackel) befördern
Ein Taxifahrer hat eine Beförderungspflicht. Neben dem Fahrgast muss ein Taxifahrer auch die Sachen des Fahrgastes befördern, wenn diese so untergebracht sind, dass dadurch nicht die Sicherheit und Ordnung des Betriebs gefährdet wird. Als Sachen gelten auch Tiere, so dass diese auch grundsätzlich mit zu befördern sind. Dies entschied das Bayerische Oberste Landesgericht. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DAR 1986, 91 wird teils auch als „DAR 86, 91“, „DAR 1986, S. 91“ oder „DAR 86, S. 91“ zitiert.