Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DAR 1990, 303
Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 1990, Seite: 303
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 1990, 303:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom28.06.1990
- 4 StR 297/90 -
BGH: Absolute Fahruntüchtigkeit bei Autofahrern liegt bei 1,1 Promille
Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit für Autofahrer liegt bei 1,1 Promille. Der seit 1966 geltende Grenzwert von 1,3 Promille ist damit aufgehoben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DAR 1990, 303 wird teils auch als „DAR 90, 303“, „DAR 1990, S. 303“ oder „DAR 90, S. 303“ zitiert.