Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DAR 2005, 695
Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2005, Seite: 695
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2005, 695:
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom23.08.2005
- 83 Ss-OWi 19/05 -
Handyverbot am Steuer: Aufnahme des Handys zur Ablage an einem anderen Ort begründet keine Ordnungswidrigkeit
Nimmt ein Autofahrer während der Fahrt sein Handy auf, um es an einem anderen Ort abzulegen, so liegt darin kein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer (§ 23 Abs. 1a StVO). Denn das bloße Aufnehmen stellt keine Benutzung des Handys im Sinne dieser Vorschrift dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DAR 2005, 695 wird teils auch als „DAR 05, 695“, „DAR 2005, S. 695“ oder „DAR 05, S. 695“ zitiert.