wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: DAR 2005, 695

Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2005, Seite: 695

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2005, 695:

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom23.08.2005
- 83 Ss-OWi 19/05 -

Handyverbot am Steuer: Aufnahme des Handys zur Ablage an einem anderen Ort begründet keine Ordnungswidrigkeit

Nimmt ein Autofahrer während der Fahrt sein Handy auf, um es an einem anderen Ort abzulegen, so liegt darin kein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer (§ 23 Abs. 1a StVO). Denn das bloße Aufnehmen stellt keine Benutzung des Handys im Sinne dieser Vorschrift dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle DAR 2005, 695 wird teils auch als „DAR 05, 695“, „DAR 2005, S. 695“ oder „DAR 05, S. 695“ zitiert.



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH