Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DAR 2007, 216
Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2007, Seite: 216
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2007, 216:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom22.08.2006
- 2 Ss OWi 528/06 -
Verstoß gegen Handyverbot: Ausrede man habe sich mit einem Akkurasierer rasiert blieb erfolglos
Wer während des Autofahrens mit seinem Handy telefoniert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Aussage man habe sich mit einem Akkurasierer rasiert, ist als Schutzbehauptung zu werten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DAR 2007, 216 wird teils auch als „DAR 07, 216“, „DAR 2007, S. 216“ oder „DAR 07, S. 216“ zitiert.