Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DAR 2014, 459
Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2014, Seite: 459
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2014, 459:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom15.11.2013
- 20 U 83/13 -
Kein Versicherungsschutz durch Kaskoversicherung bei Reifenplatzer aufgrund Überfahrens eines Bordsteins
Platzt während der Fahrt der Reifen eines Autos, so liegt dann kein Unfallschaden vor, wenn das Überfahren eines Bordsteins möglicherweise Ursache des Reifenplatzers ist. In einem solchen Fall liegt ein Betriebsschaden vor und es besteht kein Versicherungsschutz durch die Kaskoversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DAR 2014, 459 wird teils auch als „DAR 14, 459“, „DAR 2014, S. 459“ oder „DAR 14, S. 459“ zitiert.