Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DAR 2014, 460
Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2014, Seite: 460
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2014, 460:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom15.03.2013
- 9 U 234/12 -
Kein Schadenersatzanspruch aufgrund Stolperns über erkennbare Fahrzeugdeichsel eines auf Volksfest abgestellten Imbisswagens
Wer über eine erkennbare Fahrzeugdeichsel eines auf einem Volksfest abgestellten Imbisswagens aufgrund einer fehlenden Aufmerksamkeit stolpert, dem steht kein Schadenersatzanspruch zu. Zudem besteht keine Fahrzeughalterhaftung, da ein abgestellter Imbisswagen nicht der Fortbewegung dient und das Stolpern somit in keinem Zusammenhang mit der vom Fahrbetrieb des Anhängers ausgehenden Betriebsgefahr steht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DAR 2014, 460 wird teils auch als „DAR 14, 460“, „DAR 2014, S. 460“ oder „DAR 14, S. 460“ zitiert.