Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DAR 2015, 715
Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2015, Seite: 715
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2015, 715:
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom06.03.2015
- 3 L 201/11 -
Abschleppen eines verkehrswidrig geparkten Pkws in Fußgängerzone regelmäßig mit Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar
Das Abschleppen eines in einer Fußgängerzone verkehrswidrig geparkten Fahrzeugs ist regelmäßig mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar. Es kommt dabei nicht auf das Vorliegen einer konkreten Verkehrsbehinderung an. Es genügt, dass die Funktion einer Fußgängerzone dadurch beeinträchtigt ist, dass die Fläche der Zone erheblich eingeschränkt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DAR 2015, 715 wird teils auch als „DAR 15, 715“, „DAR 2015, S. 715“ oder „DAR 15, S. 715“ zitiert.