Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DNotZ 2001, 234
Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 2001, Seite: 234
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 2001, 234:
Bundesgerichtshof, Urteil vom29.01.2001
- II ZR 331/00 -
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, neuerdings auch GbR abgekürzt) ist rechtsfähig und parteifähig, soweit sie als Teilnehmer am Rechtsverkehr eigene (vertragliche) Rechte und Pflichten begründet. Sie kann also unter eigenem Namen klagen und verklagt werden, wenn sie in eigenem Namen Verpflichtungen eingeht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DNotZ 2001, 234 wird teils auch als „DNotZ 01, 234“, „DNotZ 2001, S. 234“ oder „DNotZ 01, S. 234“ zitiert.