Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DNotZ 2006, 125
Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 2006, Seite: 125
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 2006, 125:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom10.08.2005
- XII ZB 112/05 -
Nichteheliche Kinder können nach dem Tod der Mutter nicht den Nachnamen ihres Vaters annehmen
Ein nicht mit der sorgeberechtigten Mutter verheirateter Vater darf dem Kind nicht seinen (Vater-) Nachnamen erteilen, wenn er nach dem Tod der Mutter das Sorgerecht für sein Kind übernimmt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DNotZ 2006, 125 wird teils auch als „DNotZ 06, 125“, „DNotZ 2006, S. 125“ oder „DNotZ 06, S. 125“ zitiert.