Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DNotZ 2008, 849
Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 2008, Seite: 849
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 2008, 849:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.02.2008
- XII ZR 185/05 -
BGH: Ehegatte kann durch Ehevertrag wirksam auf Verzicht der Fortführung des Ehenamens im Scheidungsfall verpflichtet werden
Ein Ehegatte kann durch einen Ehevertrag wirksam dazu verpflichtet werden, auf die Fortführung des angenommenen Ehenamens im Scheidungsfall zu verzichten. Eine solche Vereinbarung ist, jedenfalls solange der Verzicht nicht entlohnt wird, nicht generell als sittenwidrig zu werten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DNotZ 2008, 849 wird teils auch als „DNotZ 08, 849“, „DNotZ 2008, S. 849“ oder „DNotZ 08, S. 849“ zitiert.