Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DNotZ 2012, 512
Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 2012, Seite: 512
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 2012, 512:
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom02.01.2012
- 2 Wx 37/10 -
Testamentserrichtung: Notar muss Hinweis auf kostengünstigere Alternative zur Beurkundung geben
Grundsätzlich ist der Notar nicht verpflichtet über seine Kostenpflicht zu informieren. Wird jedoch ein Ratsuchender ungefragt auf die Möglichkeit einer vorsorgenden Rechtspflege hingewiesen, so muss der Notar im Rahmen seiner betreuenden Tätigkeit (§ 24 Abs. 1 BNotO) über eine kostengünstigere Alternative zur Beurkundung aufklären. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DNotZ 2012, 512 wird teils auch als „DNotZ 12, 512“, „DNotZ 2012, S. 512“ oder „DNotZ 12, S. 512“ zitiert.