Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DNotZ 2014, 511
Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 2014, Seite: 511
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 2014, 511:
Bundesgerichtshof, Urteil vom24.01.2014
- V ZR 249/12 -
Wucher bei Wohneigentumskauf: Grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Wert einer Eigentumswohnung spricht für verwerfliche Gesinnung des Verkäufers
Besteht zwischen dem Kaufpreis und dem Wert einer Eigentumswohnung ein grobes Missverhältnis, so spricht dies für eine verwerfliche Gesinnung des Verkäufers. Der Kaufvertrag kann daher als wucherähnliches Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam sein. Ein grobes Missverhältnis liegt vor, wenn der Kaufpreis 90 % über den Wert des Grundstücks liegt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle DNotZ 2014, 511 wird teils auch als „DNotZ 14, 511“, „DNotZ 2014, S. 511“ oder „DNotZ 14, S. 511“ zitiert.