Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DNotZ 2019, 54
Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 2019, Seite: 54
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 2019, 54:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom05.09.2018
- XII ZB 224/17 -
BGH: Ausländische Gerichtsentscheidung zur Elternschaft im Fall der Leihmutterschaft ist bei genetischer Verwandtschaft des Kindes mit einem Wunschelternteil anzuerkennen
Weist eine ausländische Gerichtsentscheidung im Fall der Leihmutterschaft die Elternschaft den Wunscheltern zu, so ist die Entscheidung in Deutschland anzuerkennen, wenn das Kind mit einem Wunschelternteil im Unterschied zur Leihmutter genetisch verwandt ist. Es ist zu beachten, dass das Kind ein Recht auf eine gesicherte Eltern-Kind-Verbindung hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DNotZ 2019, 54 wird teils auch als „DNotZ 19, 54“, „DNotZ 2019, S. 54“ oder „DNotZ 19, S. 54“ zitiert.