wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 16.05.2017
67 S 119/17 -

Ungenehmigte Aufnahme der Lebensgefährtin in Mietwohnung rechtfertigt bei langjährig beanstandungsfreiem Mietverhältnis weder außerordentliche noch ordentliche Kündigung

Fehlen einer erheblichen Pflichtverletzung

Nimmt ein Wohnungsmieter seine Lebensgefährtin mit in die Wohnung auf, ohne zuvor den Vermieter um Erlaubnis gefragt zu haben, rechtfertigt dies im Rahmen eines langjährig beanstandungsfreien Mietverhältnisses weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung. Es fehlt insofern jedenfalls an der Erheblichkeit einer Pflichtverletzung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Mieter einer Wohnung seine Lebensgefährtin mit in die Wohnung aufgenommen. Da die Vermieterin davon nicht in Kenntnis gesetzt wurde, ging sie von einer unberechtigten Gebrauchsüberlassung aus und kündigte daher das Mietverhältnis. Dies akzeptierte der Mieter jedoch nicht. Er verwies insbesondere darauf, dass das Mietverhältnis seit 30 Jahren beanstandungsfrei verlief. Die Vermieterin hielt dies für unbeachtlich und erhob Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und beabsichtigte daher die Berufung der Vermieterin zurückzuweisen. Ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung stehe der Vermieterin nicht zu. Denn die Kündigung sei weder als außerordentliche noch ordentliche Kündigung gerechtfertigt gewesen. Dabei ließ das Landgericht offen, ob das Verhalten des Mieters überhaupt pflichtwidrig war und ob es sich bei der Lebensgefährtin des Mieters überhaupt um eine "Dritte" handelte.

Unwirksame Kündigung wegen Unerheblichkeit einer Pflichtverletzung

Nach Auffassung des Landgerichts sei die Kündigung weder als außerordentliche noch ordentliche Kündigung gerechtfertigt gewesen, weil die mögliche Pflichtverletzung des Mieters unerheblich sei. Für eine außerordentliche Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB sei Voraussetzung, dass durch die unbefugte Gebrauchsüberlassung Rechte des Vermieters in erheblichen Maße verletzt werden. Für eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB sei eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung Voraussetzung. An beiden Voraussetzungen fehle es. Es sei zu berücksichtigen, dass das Mietverhältnis seit 30 Jahren beanstandungsfrei verlief. Zudem stehe dem Mieter ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme seiner Lebensgefährtin zu, so dass die Vermieterin ohnehin die Gebrauchsüberlassung genehmigen müsse.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil
    [Aktenzeichen: 119 C 128/16]

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW)
Jahrgang: 2017, Seite: 250
DWW 2017, 250
 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2017, Seite: 781
GE 2017, 781
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2017, Seite: 409
WuM 2017, 409

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25025 Dokument-Nr. 25025

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung25025

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH