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Oberlandesgericht Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 01.02.2018
- 9 U 52/17 -
Zweifach-Verglasung der Dachfenster anstatt vereinbarter Dreifach-Verglasung: Bauherr kann Nacherfüllung verlangen
Hohe Kosten des Austauschs im Verhältnis zu niedriger Heizkostenersparnis unerheblich
Werden bei einem Neubau einer Eigentumswohnung anstatt der ausdrücklich vereinbarten Dreifach-Verglasung Dachfenster mit nur einer Zweifach-Verglasung eingebaut, so kann der Bauherr gemäß § 635 Abs. 1 BGB den Austausch der Fenster verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Kosten des Austauschs zu der Heizkostenersparnis außer Verhältnis stehen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Fertigstellung einer
Landgericht gibt Klage statt
Das Landgericht Konstanz gab der Klage statt. Die Beklagte sei zum
Oberlandesgericht bejaht Anspruch auf Austausch der Dachfenster
Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und beabsichtigte daher die Berufung der Beklagten zurückzuweisen. Der Klägerin stehe gemäß § 635 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
Keine Verweigerung des Austauschs wegen unverhältnismäßigen Kosten
Die Beklagte könne nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2019
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Konstanz, Urteil vom 10.03.2017
[Aktenzeichen: K 5 O 51/15]
Jahrgang: 2018, Seite: 322 IBR 2018, 322 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 333 NJW-Spezial 2018, 333 | Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR)
Jahrgang: 2018, Seite: 503 ZfIR 2018, 503
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Dokument-Nr. 27020
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