Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: EuGRZ 2003, 621
Europäische Grundrechte-Zeitschrift (EuGRZ),
Jahrgang: 2003, Seite: 621
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
EuGRZ 2003, 621:
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom24.09.2003
- 2 BvR 1436/02 -
BVerfG: Lehrerin mit Kopftuch
Ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, findet im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage. Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann für den Gesetzgeber Anlass zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle EuGRZ 2003, 621 wird teils auch als „EuGRZ 03, 621“, „EuGRZ 2003, S. 621“ oder „EuGRZ 03, S. 621“ zitiert.