Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FGPrax 2010, 26
Zeitschrift: Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGPrax),
Jahrgang: 2010, Seite: 26
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FGPrax 2010, 26:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom28.08.2009
- 20 W 87/09 -
Annahme des früheren Geburtsnamens oder geführten Namens durch geschiedenen oder verwitweten Ehegatten ist nicht widerruflich
Nimmt ein geschiedener oder verwitweter Ehegatte gemäß § 1355 Abs. 5 Satz 2 BGB seinen früheren Geburtsnamen oder früher geführten Namen wieder an, so ist dies nicht widerruflich. Der Ehegatte ist daher an die Namenswahl gebunden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FGPrax 2010, 26 wird teils auch als „FGPrax 10, 26“, „FGPrax 2010, S. 26“ oder „FGPrax 10, S. 26“ zitiert.