Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRZ 1993, 557
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 1993, Seite: 557
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 1993, 557:
Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom21.12.1992
- 40 UR III E 166/92 -
Gleichgeschlechtliche Paare dürfen heiraten
Ein Verbot der Eheschließung zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Personen verstößt gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG), den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 3 GG) und die Eheschließungsfreiheit (Art. 6 Abs. 1 GG). Die Gleichgeschlechtlichkeit von Personen steht einer Heirat daher nicht entgegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a. M. hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FamRZ 1993, 557 wird teils auch als „FamRZ 93, 557“, „FamRZ 1993, S. 557“ oder „FamRZ 93, S. 557“ zitiert.