Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRZ 2007, 1322
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 2007, Seite: 1322
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 2007, 1322:
Bundesgerichtshof, Urteil vom24.05.2007
- IX ZR 89/06 -
BGH: Rechtsanwalt muss grundsätzlich auf Höhe der Anwaltsgebühren ungefragt nicht hinweisen
Ein Rechtsanwalt muss einen potentiellen Mandanten grundsätzlich ungefragt nicht darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe für seine Tätigkeit gesetzliche Gebühren anfallen. Er muss aber gemäß § 49 b Abs. 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) darauf hinweisen, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert bemessen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FamRZ 2007, 1322 wird teils auch als „FamRZ 07, 1322“, „FamRZ 2007, S. 1322“ oder „FamRZ 07, S. 1322“ zitiert.