Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRZ 2017, 1434
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 2017, Seite: 1434
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 2017, 1434:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom20.06.2017
- 2 BvR 345/17 -
BVerfG: Ausreisepflichtiger, ausländischer Strafgefangener hat Anspruch auf Verlegung zum 600 km entfernten Wohnort seiner Familie
Ein ausländischer Strafgefangener hat einen Anspruch auf Verlegung zum 600 km entfernten Wohnort seiner Familie, da familiäre Beziehungen die Chancen der Resozialisierung erhöhen. Eine bestehende Ausreisepflicht nach Strafende ändert daran nichts. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle FamRZ 2017, 1434 wird teils auch als „FamRZ 17, 1434“, „FamRZ 2017, S. 1434“ oder „FamRZ 17, S. 1434“ zitiert.