Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRZ 2017, 1773
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 2017, Seite: 1773
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 2017, 1773:
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom11.05.2017
- 12 W 53/17 -
Seit über 65 Jahren vermisste und inzwischen über 100 Jahre alte Person kann bei Ausbleiben von Nachrichten für tot erklärt werden
Ist eine Person seit über 65 Jahren vermisst, ohne dass Nachrichten über ihren Verbleib vorliegen, und müsste die Person inzwischen über 100 Jahre alt sein, kann sie gemäß § 3 des Verschollenheitsgesetzes (VerschG) für tot erklärt werden. Der wahrscheinliche Todeszeitpunkt bestimmt sich in diesem Fall nach der durchschnittlichen Lebenserwartung, die die vermisste Person zum Zeitpunkt der letzten Nachricht über ihren Verbleib gehabt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FamRZ 2017, 1773 wird teils auch als „FamRZ 17, 1773“, „FamRZ 2017, S. 1773“ oder „FamRZ 17, S. 1773“ zitiert.