Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRZ 2018, 1121
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 2018, Seite: 1121
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 2018, 1121:
Bundesfinanzhof, Urteil vom11.04.2018
- III R 18/17 -
BFH: Kein Kindergeldanspruch für Zweitausbildung bei Aufnahme einer Vollzeittätigkeit nach Abschluss der Erstausbildung
Ein Anspruch auf Kindergeld für eine Zweitausbildung besteht gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) nicht, wenn das Kind nach dem Abschluss der Erstausbildung eine Vollzeittätigkeit aufnimmt und erst mehr als ein Jahr später die Zweitausbildung aufnimmt. In diesem Fall besteht eine zeitliche Zäsur zwischen den Ausbildungen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle FamRZ 2018, 1121 wird teils auch als „FamRZ 18, 1121“, „FamRZ 2018, S. 1121“ oder „FamRZ 18, S. 1121“ zitiert.