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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2023
- 4 K 3119/18 VSt -
Zur Stromsteuerbefreiung des zum Betrieb eines Braunkohlekraftwerks verwendeten Stroms
Steuerbefreiung bei Verwendung des Stroms im Rahmen der Stromerzeugung
Das FG Düsseldorf hatte sich mit der Reichweite einer Stromsteuerbefreiung auseinanderzusetzen.
Die Klägerin betrieb u.a. die Gewinnung von Rohstoffen sowie die Erzeugung von Energie, insbesondere von Elektrizität. Sie unterhielt neben ihrer Hauptverwaltung diverse Kraftwerke. In ihren Tagebauen entnahm die Klägerin
Streit um Steuervergünstigung
Das beklagte Hauptzollamt kam u.a. zu der Auffassung, dass
Klage teilweise erfolgreich
Unter Berücksichtigung der seitens des Finanzgerichts zunächst eingeholten Vorabentscheidung des EuGH gab das FG der Klage teilweise statt. Die
Steuerbefreiung bei Unentbehrlichkeit für technologischen Prozess der Stromerzeugung
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2023
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33004
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