Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FuR 2013, 535
Zeitschrift: Familie und Recht (FuR),
Jahrgang: 2013, Seite: 535
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FuR 2013, 535:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom07.05.2013
- 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 -
Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig
Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Rechtslage muss rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 geändert werden. Übergangsweise sind die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FuR 2013, 535 wird teils auch als „FuR 13, 535“, „FuR 2013, S. 535“ oder „FuR 13, S. 535“ zitiert.