Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FuR 2016, 180
Zeitschrift: Familie und Recht (FuR),
Jahrgang: 2016, Seite: 180
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FuR 2016, 180:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom10.09.2015
- 4 UF 13/15 -
Kein Anspruch auf Kindesunterhalt des erwerbsunfähigen Kindes aufgrund Nichtstellung des Antrags auf Grundsicherung
Ist ein Kind aufgrund einer Erkrankung in einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht in der Lage, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten und ist eine Behebung dieses Zustandes voraussichtlich nicht vor Ablauf von drei Jahren zu erwarten (sog. Erwerbsunfähigkeit), so muss das Kind einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Kommt das erwerbsunfähige Kind dieser Obliegenheit nicht nach, führt dies zur Anrechnung fiktiver und bedarfsdeckender Einkünfte aus Sozialhilfe. Ein Anspruch auf Kindesunterhalt entfällt dann. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FuR 2016, 180 wird teils auch als „FuR 16, 180“, „FuR 2016, S. 180“ oder „FuR 16, S. 180“ zitiert.