Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FuR 2016, 54
Zeitschrift: Familie und Recht (FuR),
Jahrgang: 2016, Seite: 54
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FuR 2016, 54:
Amtsgericht Detmold, Beschluss vom19.02.2015
- 32 F 132/13 -
Kindesunterhalt: Kein Anspruch des Sohnes gegen unterhaltspflichtigen Vater auf Kostenübernahme für Klassenfahrt und kieferorthopädische Behandlung
Der Sohn kann von seinem unterhaltspflichtigen Vater nicht verlangen, sich anteilig an den Kosten einer Klassenfahrt zu beteiligen, wenn die Kosten nicht außergewöhnlich hoch sind. Ein Sonderbedarf gemäß § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB liegt dann nicht vor. Zudem ist der Vater nicht verpflichtet die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung des Sohnes zu übernehmen, wenn diese medizinisch nicht notwendig ist. Ein Anspruch auf Mehrbedarf nach § 1610 BGB besteht nicht. Dies hat das Amtsgericht Detmold entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FuR 2016, 54 wird teils auch als „FuR 16, 54“, „FuR 2016, S. 54“ oder „FuR 16, S. 54“ zitiert.