Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 1997, 493
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 1997, Seite: 493
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 1997, 493:
Amtsgericht Frankfurt an der Oder, Urteil vom30.01.1997
- 2.2 C 1295/96 -
Vermieter darf Hausreinigungspflicht der Mieter nicht einseitig ändern
Sind die Mieter verpflichtet das Treppenhaus und den Hausflur zu reinigen, so darf der Vermieter diese Pflicht nicht einseitig ändern. Beauftragt er daher eine Firma mit der Reinigung, so kann er die dadurch entstandenen Kosten nicht auf die Mieter umlegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt/Oder hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 1997, 493 wird teils auch als „GE 97, 493“, „GE 1997, S. 493“ oder „GE 97, S. 493“ zitiert.