Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 1998, 905
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 1998, Seite: 905
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 1998, 905:
Landgericht Berlin, Urteil vom26.05.1998
- 64 S 266/97 -
Bis 23.00 Uhr muss geheizt werden - danach darf es kälter werden
Vermieter müssen dafür Sorge tragen, dass in der Zeit von 6:00 bis 23.00 Uhr Raumtemperaturen von mindestens 20 Grad Celsius ermöglicht werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 1998, 905 wird teils auch als „GE 98, 905“, „GE 1998, S. 905“ oder „GE 98, S. 905“ zitiert.