Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2003, 1161
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2003, Seite: 1161
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2003, 1161:
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom24.04.2003
- 7 C 21/03 -
Vermieter darf Auslegen von Fußmatten verbieten
Der Vermieter darf im Mietvertrag das Auslegen von Fußmatten vor der Wohnungstür verbieten. Hält sich der Mieter nicht daran, so kann der Vermieter auf Unterlassung klagen, selbst wenn Fußmatten in anderen Aufgängen des Hauses von ihm hingenommen werden. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2003, 1161 wird teils auch als „GE 03, 1161“, „GE 2003, S. 1161“ oder „GE 03, S. 1161“ zitiert.