Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2005, 125
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2005, Seite: 125
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2005, 125:
Bundesgerichtshof, Urteil vom10.11.2004
- XII ZR 71/01 -
Beweislast: Vermieter müssen durch Mieter verursachte Schäden am Wohnraum beweisen
Ein Mieter darf seine Mietwohnung nicht fristlos gemäß § 543 BGB kündigen, wenn er selbst für den Mangel verantwortlich ist. Ist die Schadensursache zwischen dem Mieter und dem Vermieter strittig, trägt zuerst der Vermieter die Beweislast dafür, dass sie aus dem Obhutsbereich des Mieters stammt. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2005, 125 wird teils auch als „GE 05, 125“, „GE 2005, S. 125“ oder „GE 05, S. 125“ zitiert.